Landfunker-Freunde-BW.dyndns.org
Landfunker-Freunde-BW.dyndns.org
Landfunker-Freunde-BW.dyndns.org
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.


Server Gemeinschaft der Landfunker-Freunde und TS 3 User
 
StartseitePortalGalerieNeueste BilderSuchenAnmeldenLogin

 

 BNetzA veröffentlicht Entwurf einer neuen CB-Genehmigung

Nach unten 
AutorNachricht
jteufel60

jteufel60


Anzahl der Beiträge : 17
Anmeldedatum : 25.04.10

BNetzA veröffentlicht Entwurf einer neuen CB-Genehmigung Empty
BeitragThema: BNetzA veröffentlicht Entwurf einer neuen CB-Genehmigung   BNetzA veröffentlicht Entwurf einer neuen CB-Genehmigung Icon_minitimeSo Nov 06, 2011 11:08 am

BNetzA veröffentlicht Entwurf zur Änderung der CB-Allgemeinzuteilung

Stellungnahme erbeten: BNetzA veröffentlicht Entwurf zur Änderung der CB-Allgemeinzuteilung
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 14. September 2011 in ihrem Amtsblatt Nr. 18 den Entwurf einer Verfügung veröffentlicht, mit der die CB-Funk-Allgemeinzuteilung geändert werden soll.

Der Entwurf sieht vor, dass die maximal zulässige äquivalente Strahlungsleistung (ERP) im CB-Funk auf 4 Watt für AM und 12 Watt (PEP) für SSB angehoben wird. Damit soll die http://www.erodocdb.dk/Docs/doc98/official/pdf/ECCDEC1103.PDF' europäische CEPT-Entscheidung ECC 11(03), die im Juni 2011 in Kraft trat, in deutsches Recht umgesetzt werden (das Funkmagazin http://www.funkmagazin.de/290611.htm berichtete).

Entfallen soll künftig die Angabe zur maximal zulässigen Senderausgangsleistung an der Antennenbuchse des Funkgerätes, die bisher hilfsweise dazu diente, die "messtechnische Überprüfung praxisgerecht zu erleichtern". Ebenfalls entfallen soll die Anmerkung, dass die BNetzA davon ausgeht, dass Rundstrahlantennen keinen Gewinn gegenüber einem Dipol aufweisen.

An den übrigen Vorschriften für den CB-Funk soll sich dem Entwurf zufolge nichts ändern. Ebenfalls unverändert bleiben soll der Hinweis, dass für stationäre Funkanlagen mit einer Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP eine Standortbescheinigung erforderlich ist.

Der Entwurf der Änderungsverfügung kann im Internet http://www.funkmagazin.de/cb-entwurf-0911.pdf heruntergeladen werden.

Interessierte Funkfreunde haben die Möglichkeit, den Entwurf zu kommentieren. Kommentare können per E-Mail als Word- oder PDF-Dokument mit dem Betreff "225-3 CB" an referat225 (at) bnetza.de oder in Papierform an die Bundesnetzagentur, Referat 225, Canisiusstraße 21, 5122 Mainz geschickt werden. Einsendeschluss ist der 14. Oktober 2011.

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN

Nach oben Nach unten
 
BNetzA veröffentlicht Entwurf einer neuen CB-Genehmigung
Nach oben 
Seite 1 von 1
 Ähnliche Themen
-
» BNETZA informiert
» BNetzA genehmigt "Baustellenwarnsysteme" auf CB-Kanal 28

Befugnisse in diesem ForumSie können in diesem Forum nicht antworten
Landfunker-Freunde-BW.dyndns.org :: Nachrichten-
Gehe zu: