"Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung" in Kraft getreten
Am 4. August 2009 ist das umstrittene
"Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung" weitgehend in Kraft getreten.
Durch das neue Gesetz ist u.a. der Regelungsbereich des Bundesimmissionsschutzgesetzes erweitert worden. Dadurch ist es möglich, auch für private Funkanlagen mit einer Strahlungsleistung von weniger als 10 Watt EIRP eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Umweltbehörde einzuführen. Bisher gab es eine solche Anzeigepflicht nur für gewerbliche Anlagen.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat zwar zu verstehen gegeben, dass private Funkanlagen mit einer Strahlungsleistung von weniger als 10 Watt EIRP von der Anzeigepflicht ausgenommen werden sollen. Eine solche Ausnahmeregelung ist jedoch nicht im Gesetz enthalten, sondern soll erst später vom Ministerium in einer Rechtsverordnung festgelegt werden.
Die Amateurfunk-Vereinigung AGZ e.V. hat ein Statement herausgebracht, in dem sie - aus ihrer Sicht - die rechtlichen Auswirkungen des neuen Gesetzes auf den Amateurfunk darstellt. Das Statement kann im Internet unter
http://tinyurl.com/mgdhzn als PDF heruntergeladen werden.
- wolf -
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