Bundesrat: Digitaler BOS-Funk wird "geheime Verschlusssache"
Der digitale BOS-Funk soll als "geheime Verschlusssache" von der Anzeigepflicht für Funkanlagen, die im geplanten
Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung vorgesehen ist, ausgenommen werden. Das geht aus einer Stellungnahme hervor, die der Bundesrat auf einer Sitzung am 15. Mai 2009 beschlossen hat.
Das geplante Gesetz sieht u.a. eine Ausweitung der Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes vor - darunter eine erweiterte Anzeigepflicht für Funkanlagen. Details zu diesen Anzeigepflichten sollen später in Rechtsverordnungen geregelt werden (das Funkmagazin
berichtete mehrfach).
Der Bundesrat begründet die gewünschte Ausnahmeregelung für das BOS-Digitalfunknetz damit, dass es sich dabei um ein "Hochsicherheitsnetz" handele. Weiter heißt in der Stellungnahme des Bundesrates (Zitat):
"Die Gesamtheit der Basisstationen wird als VS-geheim eingestuft werden. Es muss sichergestellt werden, dass die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Gesetzes erhobenen Daten ausschließlich auf Anlagen gespeichert und verarbeitet werden, die den hohen Anforderungen der Verschlusssachenanweisung des Bundes entsprechen. Keinesfalls dürfen die Daten veröffentlich oder sonst zugänglich gemacht werden. Insofern sind Ausnahmen von dem Gesetz erforderlich (auch vor dem Hintergrund von eventuellen Berichtspflichten und möglichen späteren Veränderungen der Regelungen - beispielsweise in Richtung mehr Transparenz gegenüber der Bevölkerung -)." (Zitat Ende).
Als "VS geheim" werden nach amtlicher Lesart solche Informationen eingestuft, deren "Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden kann."
Das geplante Gesetz wird voraussichtlich am 19. Juni 2009 in zweiter und dritter Lesung den Bundestag durchlaufen und am 10. Juli abschließend im Bundesrat behandelt.
- wolf -
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